Betreute Wohngemeinschaft
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Betreute Wohngemeinschaft - Wir bieten Perspektiven
Die Betreute Wohngemeinschaft des BRK Kreisverbandes Regen wurde im Mai 1995 ins Leben gerufen. Sie ist ein mit dem Bezirk von Niederbayern abgestimmtes Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Wohngemeinschaft bietet Platz für 5 Personen ab dem 18. Lebensjahr. Dabei bewohnt jeder ein eigenes Zimmer mit Toilette und Dusche und kann zudem die Gemeinschaftsräume nutzen.
Ziele der Betreuten Wohngemeinschaft sind die Rehabilitation bzw. Stabilisierung und Begleitung psychisch erkrankter oder von einer psychischen Behinderung bedrohter Erwachsener. Die fachliche Betreuung durch (sozial-)pädagogische Fachkräfte soll den Klienten darin unterstützen, sich mit den Folgen und Schwierigkeiten seiner Erkrankung auseinander zu setzen und zu lernen, damit im Alltag zurecht zu kommen. Um die oben genannten Ziele umzusetzen sind vielfältige Formen der Betreuung denkbar, dazu gehören z.B.:
- Vermittlung alltagspraktischer Fähigkeiten
- Verdeutlichung eines vernünftigen Umgangs mit der eigenen Erkrankung
- Aufzeigen einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Hilfestellung beim Knüpfen sozialer Kontakte
- Förderung der sozialen Kompetenzen
- Hilfestellung in Krisensituationen
- Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und gesetzlichen Betreuern
- Unterstützung beim Umgang mit Medikamenten und regelmäßigen Arztbesuchen
- schrittweise Wiedereingliederung ins Berufsleben z.B. über eine stundenweise Tätigkeit im BRK TagWerk Regen usw.
- usw.
Rechtliche Grundlagen:
Unsere Betreute Wohngemeinschaft stellt eine Leistung der ambulanten Eingliederungshilfe zur Gewährleistung von selbständigem Wohnen für nicht nur vorübergehend wesentlich behinderte oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedrohte Menschen im Rahmen des § 99 SGB IX i.V.m. § 53 ff SGBXII.
Eine berufliche oder berufsähnliche Tätigkeit hilft den Tagesablauf zu strukturieren und hat sich in wissenschaftlichen Langzeitstudien als enorm stützend und sinnstiftend erwiesen. Durch eine Berufstätigkeit erleben Menschen Sinnhaftigkeit und das Gefühl gebraucht zu werden.
Durch Arbeit und insbesondere arbeitsähnliche Tätigkeiten in einem Zuverdienst - Arbeitsprojekt lassen sich Erfolgserlebnisse erzielen. Diese sind gerade bei psychischen Erkrankungen enorm wichtig.
Wir sind der Überzeugung, dass der Bereich „Arbeit“ neben dem finanziellen „Plus“ auch eine genesende Wirkung hat und zur psychischen Stabilität beitragen kann.
Eine Aufnahme in das Zuverdienst - Arbeitsprojekt TagWerk ist für unsere Bewohner möglich - falls gewünscht.
Aufnahmevoraussetzungen:
Um in unsere Betreute Wohngemeinschaft aufgenommen werden zu können muss der Interessent an einer psychischen Erkrankung bzw. Störung laut ICD-10 leiden und ein Aufnahme- und Antragsverfahren zur Bewilligung der Leistung durchlaufen.
Nicht aufnehmen können wir leider Menschen
- mit primärer Suchtmittelabhängigkeit
- mit erhöhter Gewaltbereitschaft
- mit mittelgradiger bis schwerster Intelligenzminderung im Sinne des ICD-10 (F.71-74) (Einzelfallentscheidung, je nach Schweregrad)
- mit geriatrischen Erkrankungen
- mit massivem Anfallsleiden
- in einer akuten Krankheitsphase oder bei denen eine akute Suizidalität vorliegt
- mit forensischem Hintergrund
- mit ständigem Pflege- und Betreuungsbedarf
- mit Rollstuhlbedarf die blind, taubblind, hochgradig sehbehindert oder taubsehbehindert sind
- mit Schwerhörigkeit oder Taubheit
- mit einer schwersten Form der Sprachstörung, Stummheit
Unsere Leistungen umfassen keine Dienstleistungen in den Bereichen: Versorgung + Verpflegung, Hygiene + Mobilität
Bei Interesse bzw. Fragen zu unserer Betreuten Wohngemeinschaft oder dem Aufnahme- und Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Betreuten Wohngemeinschaft unter: 09921 / 90 43 09.